Unser Muster für den Dachnutzungsvertrag

Flächenvermietung nach dem Lotsen-Prinzip

Als Eigentümer eines Grundstücks oder eines größeren Gebäudes können Sie mit Solaranlagen Geld verdienen, ohne selbst in die Anlagentechnik investieren zu müssen. Stellen Sie Ihr Grundstück oder Ihr Dach für den Betrieb einer Solaranlage zur Verfügung und freuen Sie sich über regelmäßige Mieteinnahmen.

Das Lotsen-Prinzip für die Flächenvermietung

Die Solar-Lotsen haben einen eigenen Mustervertrag für die Flächenvermittlung entwickelt, der die Interessen beider Vertragsparteien ausgewogen berücksichtigt. Für Grundstückseigentümer hat unser Mustervertrag insbesondere folgende Vorteile:

  • prozentuale Beteiligung an den Erlösen aus der Solaranlage;
  • Anhebung der Miete nach dem Auslaufen der Finanzierung;
  • Option zur günstigen Stromversorgung aus der Solaranlage;
  • finanzieller Ausgleich für Eintragungen im Grundbuch;
  • kurze Realisierungsfristen;
  • Mitspracherecht bei einem Wechsel des Vertragspartners.

Unser Vertragsmuster haben wir mit Projektentwicklern und Stakeholder abgestimmt. Projektentwickler und Investoren, die Interesse an einem partnerschaftlichen Verhältnis mit den Grundstückseigentümern haben, akzeptieren unsere Vorgaben. Der Vertrag ist marktfähig und findet die erforderliche Zustimmung der finanzierenden Banken.

Bestellen Sie unseren Mustervertrag

Gerne stellen wir Ihnen unseren Mustervertrag für die Flächenvermietung gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 499,- € (netto) zur Verfügung. Die Übersendung des Mustervertrages erfolgt nach Eingang Ihrer Bestellung zeitnah per E-Mail. Über die Schutzgebühr erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail, Zahlungsziel sind 14 Kalendertage.

Name

Rechnungsanschrift

Anschrift(erforderlich)

Haftungsausschluss

Die Solar-Lotsen GmbH bieten keine Rechtsberatung in Einzelfällen an und können daher auch keine Haftung für die Nutzung des Vertragsmusters übernehmen. Wenn Sie das Vertragsmuster der Solar-Lotsen UG nach Ihren eigenen Vorstellungen anpassen möchten, empfehlen wir die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes. Auch eine steuerrechtliche Beratung kann sinnvoll sein und sollte daher zur Vermeidung steuerlicher Risiken erwogen werden.