Flächen für Solaranlagen

Flächenvermietung nach dem Lotsen-Prinzip

Als Eigentümer eines Grundstücks oder eines größeren Gebäudes können Sie mit Solaranlagen Geld verdienen, ohne selbst in die Anlagentechnik investieren zu müssen. Stellen Sie Ihr Grundstück oder Ihr Dach für den Betrieb einer Solaranlage zur Verfügung und freuen Sie sich über regelmäßige Mieteinnahmen.

Welche Flächen eignen sich?

Flächen sind die Grundvoraussetzung für den schnellen Ausbau der Solarenergie. Ohne die geeigneten Flächen werden wir unsere Klimaschutzziele nicht erreichen.

Grundsätzlich eignen sich viele Flächen für Solaranlagen. Für Solaranlagen, die sich als Direktinvestment für Investoren eignen sollten die Flächen allerdings bestimmte Eigenschaften aufweisen, die einen langfristigen, sicheren Betrieb der Solaranlage gewährleisten. In Betracht kommen insbesondere

  • weitgehend schattenfreie Dächer mit mindestens 5.000 qm Fläche;
  • Freiflächen im Innenbereich, wie beispielsweise vormals genutzte Gewerbegrundstücke, ab 10.000 qm (Konversionsflächen);
  • Freiflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern entlang der Autobahn oder entlang von Schienenwegen;
  • Ackerland ab 30.000 qm (3 ha) Fläche;
  • weitgehend schattenfreie Parkplätze ab 100 Stellplätze.

Sollte das einzelne Flurstück für sich genommen zu klein sein, können gegebenenfalls benachbarte Grundstücke einbezogen werden, um auf die erforderliche Mindestgröße zu kommen. Auch eine erforderliche Sanierung des Daches wäre kein Hindernisgrund. Die Dachsanierung kann im Zuge der Errichtung der Solaranlage erfolgen und wird dann durch die Dachmiete für die Solaranlage finanziert.

Mancherorts bestehen indes tatsächliche oder rechtliche Hürden, die einer Nutzung des Grundstücks für Solaranlagen möglicherweise entgegenstehen können. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Netzanschluss nicht ohne Weiteres zu realisieren wäre oder wenn die Fläche in einem Naturschutzgebiet liegt. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob sich auf dem betreffenden Grundstück eine Solaranlagen realisieren lässt.

Das Lotsen-Prinzip für die Flächenvermietung

Überall im Lande bekommen Eigentümer von Ackergrundstücken und von größeren Hallen zurzeit Nutzungsverträge für die Errichtung von Solarparks angeboten. Doch lassen wir uns einmal auf folgendes Gedankenexperiment ein:

Stellen Sie sich bitte für einen Moment vor, dass Sie Eigentümer eines sehr attraktiven Bürogebäudes wären: allerbeste Lage, eine inspirierende Architektur und modernste Ausstattung. Nun suchen Sie für dieses Bürogebäude einen geeigneten Mieter, der Ihre Traumimmobilie mit Leben füllt, die Räume pfleglich behandelt und Ihnen zuverlässig die vereinbarte Miete zahlen wird.

Wie würden Sie vorgehen? Würden Sie die Interessenten „einfach mal kommen lassen“ und erwarten, dass die Interessenten Ihnen einen bestimmten Mietpreis und einen ausformulierten Mietvertrag zur Unterschrift anbieten werden? –– Wohl kaum.

Genau so läuft es aber derzeit bei den Nutzungsverträgen für Solaranlagen. Die Projektentwickler und Investoren legen Ihnen den Nutzungsvertrag vor und wollen die Spielregeln bestimmen. Die Grundstückseigentümer sollen diese Spielregeln bitte einfach akzeptieren.

Das muss aber nicht so sein. Wie wäre es, wenn Sie – als Eigentümer und Vermieter der Fläche – einen konkreten Mietvertrag in der Hand halten, der das angebotene Vertragsverhältnis für beide Seiten fair regelt? Wenn dieser Mietvertrag bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt, werden auch Sie Projektentwickler und Investoren finden, die Ihre Fläche gerne zu Ihren Konditionen mieten werden.

Wir stellen die Flächenvermietung also wieder vom Kopf auf die Füße. Die Solar-Lotsen haben einen eigenen Mustervertrag für die Flächenvermittlung entwickelt, der die Interessen beider Vertragsparteien ausgewogen berücksichtigt. Für Sie als Vermieter beinhaltet dieser Vertrag insbesondere:

  • prozentuale Beteiligung an den Erlösen aus der Solaranlage;
  • Anhebung der Miete nach dem Auslaufen der Finanzierung;
  • Option zur günstigen Stromversorgung aus der Solaranlage;
  • finanzieller Ausgleich für Eintragungen im Grundbuch;
  • kurze Realisierungsfristen;
  • Mitspracherecht bei einem Wechsel des Vertragspartners;
  • klare Regelungen für den Fall, dass die Dachfläche im Zuge der Installation der Solaranlage saniert werden muss.

Unser Vertragsmuster haben wir mit Projektentwicklern und Stakeholder abgestimmt. Projektentwickler und Investoren, die Interesse an einem partnerschaftlichen Verhältnis mit den Grundstückseigentümern haben, akzeptieren unsere Vorgaben. Der Vertrag ist marktfähig und findet die erforderliche Zustimmung der finanzierenden Banken.

Flächenvermittlung durch die Solar-Lotsen

Wenn Sie noch keine Interessenten für Ihre Fläche haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche.

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Ihre Angaben dienen zunächst lediglich einer ersten Abschätzung der Eignung Ihrer Fläche. Für Sie entstehen durch die Übermittlung dieser Angaben keinerlei Verpflichtungen. Nach dem Absenden erhalten Sie von uns zeitnah eine E-Mail, in der wir Ihnen das weitere Verfahren darstellen.

Unser Mustervertrag für faire Vertragsverhältnisse

Sie kennen bereits Interessenten für Ihre Fläche und würden aber gerne unseren Mustervertrag für die weiteren Vertragsverhandlungen nutzen? Gerne stellen wir Ihnen unseren Mustervertrag gegen eine Schutzgebühr zur Verfügung. Schreiben Sie uns hierfür bitte einfach eine E-Mail mit Ihren vollständigen Kontaktdaten. Sie erhalten dann zeitnah das Dokument sowie ausführliche allgemeine Hinweise zur Nutzung unseres Vertrages.